Als selbstständiger Steuerberater sind Sie grds. berechtigt, sich privat krankenzuversichern. Um sicherzugehen, beantragen Sie ein Statusfeststellungsverfahren bei Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenversicherung. Verwenden Sie hierfür ausschließlich das hierfür entwickelte Antragsformular V027 „Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status“ sowie die näheren Erläuterungen zum Antrag (Vordruck V028). Beide Vordrucke finden Sie im Formularangebot der Deutschen Rentenversicherung.
Die Kündigungsfrist aus der gesetzlichen Krankenkasse beträgt drei Monate.
Tipp:
Viele Steuerberaterkammern bieten Rahmenvereinbarungen mit Versicherungen.
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